Newsletter より:
Newsletter より 2008-03-11
Provisionsangabe / Maklerprovision
Provisionsangabe / Maklerprovision
Um Sie als Immobilienanbieter vor Problemen bei der Verrechnung von Provisionen besser
zu schützen, bzw. Ihr Provisionsbegehren besser darzustellen habe wir in den letzen
Wochen die Eingabe von Provisonsangaben nochmals verbessert und gleichzeitig die Darstellung
in den von uns angezeigten Exposés entsprechend angepasst.
Zusätzlich wurde das Povisionsbegehren in das Kontaktformular aufgenommen, so das auch
Ihr Kunde nochmals darüber informiert wird.
Mit diesen Änderungen und Anpassungen sollen etwaige Provisionsbegehren klar und
deutlich für alle Beteiligten sein.
An dieser Stelle möchten wir Sie nochmals an die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der
Angabe von Provisionen in Ihrem Land erinnern und Sie bitten, in Ihrem eigenem Interesse
diese zu prüfen.
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