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Newsletter vom 2018-09-07
Widerrufsrecht eines Mitbewerbers ist ungültig.
Das automatisierte Widerrufsrecht vom ImmobilienScout wurde vom OLG Naumburg 01.06.2018 (7 U 13/18) als unzureichend eingestuft. Dies hat weitreichende folgen für den Immobilienmakler. Wer es versäumt hat, eine korrekte Widerrufsbelehrung nachzureichen, muss für alle Verträge nach dem 21.03.2016 die über den IS24 geschlossen wurden, 12 Monate und 14 Tage damit rechnen, dass seine Kunden das Maklerhonorar zurückverlangt bzw. verweigert.
Auf reedb haben wir von Anfang unser Kunden dazu angehalten, selbst eine korrekte Widerrufsbelehrung zu hinterlegen.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, für jedes Land eine eigene Widerrufsbelehrung zu hinterlegen. Denn bei Geschäften mit privaten Kunden aus dem Ausland kommt das ausländische Recht zu tragen.
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