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Newsletter vom 2016-01-28
Verbraucherschutz
Makler müssen über Online-Streitbeilegung informieren
Makler, die ihre Leistungen und Verträge über das Internet anbieten, müssen private Kunden auf eine europaweite Online-Plattform zur Streitbeilegung hinweisen. So will es eine Verordnung, mit der die EU Verbraucher schützen will (Verordnung (EU) Nr. 524/2013).
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Quelle:
Immobilien-Zeitung
official Journal of the EU (PDF)
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