Grundstück an der Gemeindestraße Oberberg. Das Gelände weist eine starke Neigung auf und grenzt an Waldflächen. Im Bereich der Westgrenze ist eine Stützmauer errichtet. Bei einer Bebauung sind verschiedene Abklärungen, insbesondere der forstrechtlichen Bestimmungen, zu treffen. 1/4 Weganteil an Gst.-Nr. 1780/4
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