公寓住宅 魏滕斯费尔德 奥地利 | Wohnhaus m. 6 WE und Parkpl. - Zwangsversteigerung

Wohnhaus m. 6 WE und Parkpl. - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1183500
#公寓楼 #取消抵押品赎回权 #魏滕斯费尔德 #德国克恩顿州 #格兰河畔圣法伊特贝兹克 #奥地利
联系信息:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 28.11.2024 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort: Verhandlungssaal 1, Erdgeschoß
公寓住宅 魏滕斯费尔德 奥地利
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公寓住宅
取消抵押品赎回权
评估价值、市场价值 € 516 000 (≈ Au$  829 000) 
AT-9343 魏滕斯费尔德, Mödringstraße 8
德国克恩顿州, 奥地利

 
 
  
地区
生活空间554,38 米²
土地1.685 米²
说明
Die Liegenschaft befindet sich in der zur Gemeinde Weitensfeld im Gurktal gehörenden Ortschaft Zweinitz, unmittelbar neben der Kirche. Die Liegenschaft ist mit dem Gebäude Mödringstraße 8 bebaut. Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein älteres, auch als Gasthaus in Verwendung befundenen Haus, das um 2011 in Wohneinheiten umgebaut wurde, so dass nunmehr insgesamt 6 Wohnungen und 6 Abstellplätze für KFZ im Freien vorhanden sind. Die Wohnnutzfläche beträgt insgesamt rd. 550 m², wobei sich die Größe der einzelnen Wohnung zwischen rund 40 m² und rund 150 m² bewegt. Das Gebäude ist in massiver Bauweise errichtet, ist zu einem geringen Teil unterkellert und besteht ansonsten aus Erd-, Ober- und teilweise ausgebautem Dachgeschoss. Grundlegender Umbau 2011. Im Allgemeinen guter Bau- und Erhaltungszustand. Es fehlen Komplettierung der Heizung sowie der Sanitär- und Elektroinstallation.
Grundstücke ./16 Baufläche Garten, 42/1 Garten, 43 Baufläche 45/2 Baufläche/Garten mit Wohnungsanlage für 6 Wohnungen und 6 PKW-Abstellplätze (Vorläufiges Wohnungseigentum) - Mehrfamilienhaus
Adresse: 9343 Zweinitz, Mödringstraße 8
Gesamtfläche 1.685 m², Wohnfläche 550,00 m² wobei die einzelnen Wohnungen sich zwischen 40 und 150 m² bewegen.
Nähere Details sind dem SV-Gutachten aus der Ediktsdatei zu entnehmen, Verkehrswert EUR 516..000,00
geringstes Gebot: EUR 258.000,00
Vadium: EUR 51.600,00
Zu beachten ist, dass eine Benützungsbewilligung nicht vorliegt. Zur Erlangung der Benützungsbewilligung werden entsprechende Gutachten bzw. Bestätigungen beigebracht werden müssen (siehe Gutachten ON 5). Es wird auch eine Neufestsetzung der Nutzwerte zu folgen haben. Unter dem geringsten Gebot findet ein Zuschlag nicht statt.
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem obenstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung
sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der
Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch
den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben
berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der
oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung
abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung
des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen
spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden,
widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Versteigerung berichtigt werden würden.

Vadium: Die Liegenschaft befindet sich in der zur Gemeinde Weitensfeld im Gurktal gehörenden Ortschaft Zweinitz, unmittelbar neben der Kirche. Die Liegenschaft ist mit dem Gebäude Mödringstraße 8 bebaut. Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein älteres, auch als Gasthaus in Verwendung befundenen Haus, das um 2011 in Wohneinheiten umgebaut wurde, so dass nunmehr insgesamt 6 Wohnungen und 6 Abstellplätze für KFZ im Freien vorhanden sind. Die Wohnnutzfläche beträgt insgesamt rd. 550 m², wobei sich die Größe der einzelnen Wohnung zwischen rund 40 m² und rund 150 m² bewegt. Das Gebäude ist in massiver Bauweise errichtet, ist zu einem geringen Teil unterkellert und besteht ansonsten aus Erd-, Ober- und teilweise ausgebautem Dachgeschoss. Grundlegender Umbau 2011. Im Allgemeinen guter Bau- und Erhaltungszustand. Es fehlen Komplettierung der Heizung sowie der Sanitär- und Elektroinstallation.
Grundstücke ./16 Baufläche Garten, 42/1 Garten, 43 Baufläche 45/2 Baufläche/Garten mit Wohnungsanlage für 6 Wohnungen und 6 PKW-Abstellplätze (Vorläufiges Wohnungseigentum) - Mehrfamilienhaus
Adresse: 9343 Zweinitz, Mödringstraße 8
Gesamtfläche 1.685 m², Wohnfläche 550,00 m² wobei die einzelnen Wohnungen sich zwischen 40 und 150 m² bewegen.
Nähere Details sind dem SV-Gutachten aus der Ediktsdatei zu entnehmen, Verkehrswert EUR 516..000,00
geringstes Gebot: EUR 258.000,00
Vadium: EUR 51.600,00
Zu beachten ist, dass eine Benützungsbewilligung nicht vorliegt. Zur Erlangung der Benützungsbewilligung werden entsprechende Gutachten bzw. Bestätigungen beigebracht werden müssen (siehe Gutachten ON 5). Es wird auch eine Neufestsetzung der Nutzwerte zu folgen haben. Unter dem geringsten Gebot findet ein Zuschlag nicht statt.
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem obenstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung
sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der
Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch
den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben
berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der
oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung
abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung
des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen
spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden,
widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Versteigerung berichtigt werden würden.
Geringstes Gebot: 258.000,00 EUR
地点
#格兰河畔圣法伊特贝兹克
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