Unbebaute Liegenschaft, Umfriedung (wertlos), ca. 2015 Abbruch eines Betriebsobjektes, Kontaminierungsfreiheit vorausgesetzt. Offene Forderungen (Grundsteuer) vorhanden. Baumbestand auf dem Grundstück. Baubewilligung (20.03.2020) zur Errichtung von PKW-Stellplätzen.
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