Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft in EZ 1395, welche sich direkt am Hauptplatz in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol befindet, stellt ein Wohn- und Geschäftshaus mit insg. drei Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten dar. Ursprünglich wurde das Objekt im Jahre 1911 als „Villa“ errichtet, in den Folgejahren erfolgten diverse Um- und Anbauten, sowie Umnutzungen der bestehenden Flächen. Die Wohnnutzfläche der bewertungsgegenständlichen Einheit erstreckt sich über 180,05 m². Die Zufahrt zum Objekt erfolgt ausgehend von dem Hauptplatz (öffentliches Gut) über das Gst. 5615 (privates Gut). Die Straße, die über das Gst. 5615 führt ist ebenfalls asphaltiert. PKW-Abstellplätze sind auf der Liegenschaft nicht vorhanden. Der Liegenschaft sind keine Freiflächen zugewiesen, die verbaute Fläche entspricht in etwa der Grundstücksgröße, sodass eine annähernd vollständige Grenzbebauung besteht. Die Erschließung des Hauses erfolgt über eine südwestlich gelegene Hauseingangstür und ein zentral gelegenes Treppenhaus, über welches alle Stockwerke erreichbar sind. Ein Aufzug ist indes nicht (!) vorhanden. Die bewertungsgegenständliche Einheit wird über das zentral gelegene Treppenhaus erschlossen, die Wohnungseingangstür befindet sich im 1. OG des Hauses – folglich ist die Treppe vom 1. OG in das 2. OG bereits exklusiv der bewertungsgegenständlichen Einheit zuzuschreiben. Das Gebäude ist nicht barrierefrei. Die bewertungsgegenständliche Einheit erstreckt sich vollständig über das Dachgeschoss des Hauses. Erschlossen wird die Wohneinheit durch die Hauseingangstür über das innenliegende Treppenhaus. Wie bereits erwähnt wurde die bewertungsgegenständliche Einheit in zwei Abschnitten Ausgebaut bzw. Erbaut. Der erste Abschnitt (Altbestand) verfügt über einen großzügigen Wohnbereich mit Zugang zum Balkon in der südlichen Hälfte des Hauses. Ferner umfasst der Abschnitt ein Kinderzimmer, ein Abstellraum, ein weiteres Zimmer, Küche sowie ein Badezimmer mit Badewanne, Waschbecken, WC und Dusche. Es ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere das Kinderzimmer und das Zimmer, so wie der Abstellraum und Teile des Wohnbereichs teilweise erheblich durch Dachschrägen beschränkt werden (vgl. Anhang – Bilderdokumentation). Der später errichtete Abschnitt (Anbau) umfasst ein weiteres Zimmer, ein Gäste-WC, einen Wintergarten und einen großzügigen Wohn- Essbereich mit Kachelofen und Zugang zur Dachterrasse. Die Einheit verfügt im Bereich des Anbaus über eine weitgehende gute natürliche Belichtung und Besonnung. Im Altbestand lässt die Belichtung und Besonnung vergleichsweise etwas zu wünschen übrig, ist jedoch nach objektiven Gesichtspunkten auch als gut zu beschreiben. Insgesamt handelt es sich bei der bewertungsgegenständlichen Einheit um ein Objekt in überwiegend „gewöhnlicher bis leicht gehobener“ Ausführung, was im Rahmen der Verkehrswertermittlung anhand des gewählten Ansatzes für die Herstellungskosten berücksichtigt wird. Beheizt wird die gesamte Liegenschaft als auch die bewertungsgegenständliche Einheit mittels Fernwärme. Die Wärmeverteilung in den einzelnen Räumen erfolgt über Heizkörper im Altbestand und über eine Fußbodenheizung im Anbau.
Vadium: Für die Liegenschaft in - Einlagezahl: 1395 Katastralgemeinde: KG 82114 St. Johann in Tirol GSt. Nr.: .56/2, Adresse: Hauptplatz 10, 6380 St. Johann in Tirol - nämlich die 184/487 – Anteile zu B-LNr. 4, mit denen untrennbar Wohnungseigentum an der WE – Einheit Top 1 verbunden ist, - wurde beim Versteigerungstermin vom 07.11.2024 kein Bietanbot abgegeben. Diesem Versteigerungstermin lag das anschließende Versteigerungsedikt zu Grunde. - Es wird daher gemäß § 352b Z 3 EO eine Frist festgelegt, die am 29.01.2025 endet, innerhalb der schriftliche Anbote an das Bezirksgericht Kitzbühel zu richten sind. Das schriftliche Anbot muss mindestens EUR 274.200,00 betragen. Das schriftliche Anbot ist in einem verschlossenen Kuvert abzugeben. - Sonstige Hinweise: - Die verschlossenen Kuverts werden in einer öffentlichen Tagsatzung am 11.02.2025, 09.00 Uhr, Verhandlungssaal 1, Bezirksgericht Kitzbühel geöffnet. Der Inhalt der einlangenden verschlossenen Kuverts ist bis zur Öffnung durch den Richter in der Tagsatzung von der Akteneinsicht ausgenommen. Der Bieter mit dem höchsten Anbot wird zum Erlag des Vadiums von EUR 36.560,00 binnen 14 Tagen aufgefordert. Bei rechtzeitigem Erlag des Vadiums ist diesem Bieter mit Beschluss der Zuschlag zu erteilen. Das (restliche) Meistbot ist binnen zwei Monaten ab Rechtskraft der Zuschlagserteilung bei Gericht zu erlegen. - Dem Versteigerungstermin vom 07.11.2024 lag folgendes Versteigerungsedikt zu Grunde: - V E R S T E I G E R U N G S E D I K T - [...] - Versteigerung folgender Liegenschaftsanteile - [...] - Grundbuch: 82114 St. Johann in Tirol EZl.: 1395 GSt. Nr. .56/2 (Grundstücksfläche ca. 271 qm) - I. - 184/487-Anteile zu B-LNr. 4, mit denen untrennbar das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 1 in 6380 St. Johann in Tirol, Hauptplatz 10, verbunden ist. - Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft in EZ 1395, welche sich direkt am Hauptplatz in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol befindet, stellt ein Wohn- und Geschäftshaus mit insg. drei Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten dar. Ursprünglich wurde das Objekt im Jahre 1911 als „Villa“ errichtet, in den Folgejahren erfolgten diverse Um- und Anbauten, sowie Umnutzungen der bestehenden Flächen. Die Wohnnutzfläche der bewertungsgegenständlichen Einheit erstreckt sich über 180,05 m². - Die Zufahrt zum Objekt erfolgt ausgehend von dem Hauptplatz (öffentliches Gut) über das Gst. 5615 (privates Gut). Die Straße, die über das Gst. 5615 führt ist ebenfalls asphaltiert. PKW-Abstellplätze sind auf der Liegenschaft nicht vorhanden. Der Liegenschaft sind keine Freiflächen zugewiesen, die verbaute Fläche entspricht in etwa der Grundstücksgröße, sodass eine annähernd vollständige Grenzbebauung besteht. - Die Erschließung des Hauses erfolgt über eine südwestlich gelegene Hauseingangstür und ein zentral gelegenes Treppenhaus, über welches alle Stockwerke erreichbar sind. Ein Aufzug ist indes nicht (!) vorhanden. Die bewertungsgegenständliche Einheit wird über das zentral gelegene Treppenhaus erschlossen, die Wohnungseingangstür befindet sich im 1. OG des Hauses – folglich ist die Treppe vom 1. OG in das 2. OG bereits exklusiv der bewertungsgegenständlichen Einheit zuzuschreiben. Das Gebäude ist nicht barrierefrei. - Die bewertungsgegenständliche Einheit erstreckt sich vollständig über das Dachgeschoss des Hauses. Erschlossen wird die Wohneinheit durch die Hauseingangstür über das innenliegende Treppenhaus. Wie bereits erwähnt wurde die bewertungsgegenständliche Einheit in zwei Abschnitten Ausgebaut bzw. Erbaut. Der erste Abschnitt (Altbestand) verfügt über einen großzügigen Wohnbereich mit Zugang zum Balkon in der südlichen Hälfte des Hauses. Ferner umfasst der Abschnitt ein Kinderzimmer, ein Abstellraum, ein weiteres Zimmer, Küche sowie ein Badezimmer mit Badewanne, Waschbecken, WC und Dusche. Es ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere das Kinderzimmer und das Zimmer, so wie der Abstellraum und Teile des Wohnbereichs teilweise erheblich durch Dachschrägen beschränkt werden (vgl. Anhang – Bilderdokumentation). Der später errichtete Abschnitt (Anbau) umfasst ein weiteres Zimmer, ein Gäste-WC, einen Wintergarten und einen großzügigen Wohn- Essbereich mit Kachelofen und Zugang zur Dachterrasse. - Die Einheit verfügt im Bereich des Anbaus über eine weitgehende gute natürliche Belichtung und Besonnung. Im Altbestand lässt die Belichtung und Besonnung vergleichsweise etwas zu wünschen übrig, ist jedoch nach objektiven Gesichtspunkten auch als gut zu beschreiben. - Insgesamt handelt es sich bei der bewertungsgegenständlichen Einheit um ein Objekt in überwiegend „gewöhnlicher bis leicht gehobener“ Ausführung, was im Rahmen der Verkehrswertermittlung anhand des gewählten Ansatzes für die Herstellungskosten berücksichtigt wird. - Beheizt wird die gesamte Liegenschaft als auch die bewertungsgegenständliche Einheit mittels Fernwärme. Die Wärmeverteilung in den einzelnen Räumen erfolgt über Heizkörper im Altbestand und über eine Fußbodenheizung im Anbau. - Schätzwert EUR 365.600,00 Geringstes Gebot EUR 365.600,00 Vadium EUR 36.560,00 - Zu dieser Liegenschaft gehört folgendes Zubehör im Gesamtwert von EUR 11.600,00: - • Einbauküche Wert: EUR 2.500,00 • Kachelofen Wert: EUR 1.700,00 • Einbauschrank Wert: EUR 1.250,00 • Sitzecke Wert: EUR 1.000,00 • Einbauschrank Wert: EUR 2.000,00 • Weinregal Wert: EUR 3.000,00 • Teeküche mit Wachbecken im Weinkeller: Wert: EUR 150,00 - Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. - - Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind nachstende Grundbuchslasten zu übernehmen: - • Das obligatorische Wohnrecht der erblichen Witwe nach § 745 ABGB hinsichtlich der 184/487 Anteile (B-LNr 4) verbunden mit dem Wohnungseigentum an Wohnung Top 1 an der Liegenschaft EZ 1395, KG 82114 St. Johann - • Das Pfandrecht zu C-LNr. 1 aufgrund der Pfandurkunde vom 21.12.2011 für die Raiffeisen RegionalBank Fieberbrunn – St. Johann in Tirol eGen (FN 42559m) unter Hinweis darauf ,dass die Bank bereits eine Löschungserklärung unterfertigte (vgl. Schätzwertgutachten Seite 48) - […] - Als Sicherheitsleistung (Vadium) kommen nur inländische Sparurkunden (Sparbuch) in Betracht, die auch auf den Namen des Bieters lauten oder mit Losungswort gesichert sein können. - […] - Ende des ursprünglichen Edikts - - Weitere Hinweise: - Die hier abgebildeten Pläne entstammen einem Nutzwertgutachten v. 19.06.2009 und dienen nur der Illustration. Die Lektüre des Langgutachtens ist anzuraten. - Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Geringstes Gebot: 274.200,00 EUR
Locatie
#BezirkKitzbühel
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