Die beiden Objekte W 10/11 und W 12 sind im Mezzanin des Gebäudes situiert und wurden in natura baulich miteinander verbunden. Die diesbezügliche baubehördliche Bewilligung wurde am 06. Juni 1991 erteilt (ein Kabinett hätte der Wohnung Top 11 zugeordnet werden sollen. Im Zuge des Dachgeschoßausbaus bzw. der Um- und Zubauten erfolgte dann im Jahr 2003 tatsächlich die baubehördliche Bewilligung für die Zusammenlegung der beiden Wohnungen). Der Zugang vom allgemeinen Gang erfolgt über eine einflügelige Holzeingangstür. Die Wohnung gliedert sich in einen Vorraum, ein WC, zwei Kabinette, ein Zimmer, ein Bad und eine Küche. Sie ist sowohl straßen- als auch hofseitig ausgerichtet und verfügt über in diese Richtungen orientierte Fenster, ein Querlüften ist somit möglich. Die Beheizung erfolgt mittels einer im Badezimmer situierten Gastherme und Radiatoren in allen Räumen außer der Küche. Die Wohnung ist vermietet.
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