Die Liegenschaft befindet sich nahe dem Zentrum der Stadtgemeinde, nördlich der Wiener Straße (B1) und der Bahnlinie. Sie befindet sich zwischen der Wintergasse und der Bad Säckingen-Straße. Die Liegenschaft besteht aus den Grundstücken Nr. .56/1 und .56/3 und 74/1 mit einer Grundfläche von insgesamt 1255 m² gemäß Angaben im Grundbuchsauszug. Die Liegenschaft befindet sich noch nicht im Grenzkataster , sodass ihre Grundstücksgrenzen und ihre Größe rechtlich noch nicht gesichert sind. Die Liegenschaft insgesamt ist eine Eckparzelle und unregelmäßig konfiguriert. Sie ist nach Süden und Südwesten leicht abfallend gelegen und an das öffentliche Gut – an die Hardt-Stremayr-Gasse und an die Bad Säckingen-Straße - angebunden. Auf dem Grundstück in der Hardt Stremayr-Gasse 3 ist ein Wohnhaus errichtet. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die angrenzende öffentliche Straße. Das Haus besteht aus • Erdgeschoss • Obergeschoss/Dachgeschoss Es ist in Massivbauweise errichtet und hat laut Angaben von Miteigentümern als Poststation bereits im 16.Jahrhundert bestanden. Weiters befindet sich entlang der südlichen Grundstücksgrenze – an die Grundgrenze angebaut - ein langgestreckter Holzschuppen. Folgender Instandsetzungsbedarf wäre – soweit dies per bloßem Augenschein feststellbar - erforderlich. • haustechnische Anlagen (Wasser- Abwasserleitungen, Elektroinstallationen sowie Sanitärinstallationen, Heizung- und Warmwasserbereitung) entsprechen teilweise den Anforderungen, wie sie beim Gebäudeumbau vor über 40 Jahren gegeben waren, und sind teilweise noch aus der Zeit wie sie in der ersten Hälfte des 20.Jahrhunderts üblich waren. Sie sind daher völlig unzeitgemäß und für heutige Wohnstandards unbrauchbar. Dies insbesondere im Hinblick auf die Dekarbonisierung der Heizungssysteme. o Heizungsanlagen sind neu herzustellen o Der Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung ist noch nicht vorhanden, die Verrohrung für Heizung, Sanitär und Elektro muss neu hergestellt und die Leitungen und Anlagen komplett erneuert werden. Sämtliche Leitung sind hochgradig veraltet, und sind Undichtigkeiten (HKLS … Heizung/Klima/Lüftung/Sanitär) und/oder Rohrbrüchen bzw. Kurzschlüssen (Elektro) nicht auszuschließen. o die elektrischen Leitungen/Anlagen entsprechen nicht den heutigen Erfordernissen und Sicherheitsstandards. Eine behördliche Abnahme der vorhandenen Elektroleitungen ist durch die geltenden elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften sowie OVE-Standards (Normen) jedenfalls ungewiss. • Türen – Türstöcke und Türblätter sind schadhaft und zu erneuern, hinsichtlich Wärmeschutz, Dichtigkeit und Einbruchsschutz unzeitgemäß • Fenster (Holzverbundfenster und einfachverglaste Holzfenster) – Dämmwerte der Isolierverglasungen unzeitgemäß, Kunststofffenster zwar brauchbar aber hinsichtlich Wärme- Schalldämmung ebenfalls nicht mehr zeitgemäß • Dach ungedämmt, Dachstuhl und Dacheindeckung sowie Rauchfänge und Dachgaupen schadhaft; • deutliche Wasserschäden am Mauerwerk • Innen- und Außenputz erneuerungsbedürftig, Fassade ungedämmt und an vielen Stellen schadhaft. • Außenliegende Holzbauteile sind zu erneuern • Wand- Decken- und Bodenbeläge sind zu erneuern • Küchen- und Sanitärraumausstattungen sind zwar vorhanden jedoch unzeitgemäß und sind neu herzustellen • Außenstiege (Metall-Holzkonstruktion) stark abgenutzt und verwittert, teilweise Trittstufen gelockert, erneuerungsbedürftig • Bauphysikalische Eigenschaften (Wärmedämmung, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz etc.) der Gebäudehülle sind nicht zeitgemäß • Außenanlagen ( Wege, Einfriedung sowie Gartenanlage) in vernachlässigtem Zustand Der zum Zeitpunkt der Befundaufnahme festgestellte Zustand des Gebäudes entspricht dem eines stark in die Jahre gekommenen und beschädigten Rohbaus, der durch jahrelangen Reparaturstau teils unbrauchbar geworden ist. Sämtliche Arbeiten zur Herstellung einer zeitgemäßen Haustechnik und eines zeitgemäßen Gebäudeausbaus (Türen, Fenster, Treppen, Dach und Geschossdecken, Fußböden, Wände, Decken etc.) würden noch ausstehen.
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