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Einfamilienhaus - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1185915
連絡先:

Versteigerungsdatum und -zeit: am 19.11.2024 um 08:30 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Liezen, Saal III 

一戸建て
抵当流れ
評価額、時価 € 350 000 (≈ Au$  562 000) 
AT-8911 ホール, Hall 753
ドイツ連邦共和国シュタイアーマルク, オーストリア


一戸建て ホール  オーストリア

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一戸建て ホール  オーストリア | QR-Code
ファイナンス
地域
居住スペース130 ㎡
説明
Bewertungsgegenstand:
Der Zweck des Gutachtens ist die Verkehrswertermittlung im Sinne des §2 LBG 2020, BGBl 150/1992 der Liegenschaft EZ 854, bestehend aus dem GST 91/6 in der KG 67410 Unterhall
Bewertungsstichtag:
Als Bewertungsstichtag wird der 09.04.2024 (Tag der Befundaufnahme) festgelegt!
Lage- und Erschließung:
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft (EZ 854) beinhalten das GST 91/6 in der KG 67410 Unterhall. Das Grundstück Nr. 91/6 ist mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut und beträgt die Grundstücksgröße lt. Grundbuchsauszug 762 m². Westlich zum Grundstück befindet sich die Grieshofgasse, nordseitig wurde im Zuge der kürzlich erfolgten Grundstücksteilung eine „neue“ Verkehrsfläche als Zufahrtsmöglichkeit zu den östlich gelegenen Grundstücken geschaffen. Diese Grundstücke sollten lt. „Änderungsanmerkung“ im Flächenwidmungsplan zu einem Siedlungsgebiet umgewidmet werden (Aufschließungsgebiet „Reines Wohngebiet BD 0,2-0,5). Südlich zum Bewertungsgrundstück zeigt sich eine Bebauung mit einem Bungalow. Der gegenständliche Ortsteil „Unterhall“ zeigt eine vorwiegend „offene“ Bebauung mit Einfamilienwohnhäusern, welche zeilenartig zur Gemeindestraße angeordnet sind. Hierin begründet sich auch die vorhandene Widmungskategorie „reines Wohngebiet“ mit Bebauungsdichten bis 0,5! Im „Istzustand“ befinden sich ostseitig unbebaute Wiesenflächen. Der Urgeländeverlauf ist von Norden nach Süden leicht geneigt und wurden im Zuge der Gebäudeerrichtung bereits geringfügige Anschüttungen vorgenommen.
Grundstücksbeschaffenheit und Grunstücksnutzung:
Die Liegenschaft (EZ854) GST 91/6 zeigt eine beinahe rechteckige Fläche, die östliche Grundstücklänge beträgt ca. 30m und die südliche ca. 25m. Der westliche Grenzverlauf wurde dem Straßenverlauf als Linksbogen angepasst und ist die nordwestliche Grundstücksecke in das Bewertungsgrundstück „einspringend“ ausgebildet. Hier befindet sich der Einfahrtsbereich für das an der Ostseite teilweise neu zu widmende Grundstück 91/1. Die Haupterschließung zum Wohnhaus ergibt sich nordseitig und sollte hier die noch nicht ausgeführte Garage errichtet werden. Die Höhenlage des Gebäudes liegt um ca. 0,2 m höher als das westseitige Gemeindestraßenniveau. Wie den Einreichunterlagen zu entnehmen wurden im Zuge des Baues Geländeanhebungen durchgeführt und liegt somit das ost- und das bereits bebaute südseitige Urgeländeniveau um ca. 1,0m tiefer als die Baufläche. Die Oberfläche der Liegenschaft zeigt einen unfertigen Zustand, Baumaterialien sind gelagert, Böschungen nicht begrünt und teilweise Leitungskünetten nicht hinterfüllt. Für die Baustelleneinrichtung wurden die westseitigen Grundstücksbereiche geschottert. Ob hier der Unterbau bereits für weitere Befestigungsmaßnahmen ausreichend dimensioniert wurde konnte nicht festgestellt werden. Lt. Mitteilung der verpflichtenden Partei wurde an der Südwestseite ein Sickerschacht errichtet. Der Kelleraußenabgang ist ungesichert und zeigt keine Bodenwasser bzw. Stauwasserableitung (!).
Baubewilligung:
Seitens der verpflichteten Parteien wurde das Grundstück am 04.05.2021 erworben (Kaufvertrag Notar Mag. Preihs/Liezen). Im Zuge der Planungen durch die Fa. ELK wurde festgestellt, dass im östlichen Bereich des gegenständlichen Grundstückes eine 10kV Hochspannungsleitung vorhanden ist und musste daher die Lage des Gebäudes abgeändert werden. Hierin begründet sich die vorliegende Grundstücksteilung der Fa. Geomet vom 23.06.2021, welche zwischenzeitlich auch grundbücherlich durchgeführt wurde. Es wurde eine Teilfläche vom östlich gelegenen Grundstück 91/1 dem Bewertungsgrundstück zugeteilt und für die Errichtung der nördlich geplanten Zufahrtsstraße ein Teilbereich des Bewertungsgrundstückes 91/6 zum Grundstück 91/8 hin abgetrennt. Die Planung der Fa. ELK erfolgte auf Basis dieser Grundstücksteilung und bezieht sich die Erteilung der Baubewilligung auf den damaligen außerbücherlichen Grundbuchsstand(!). Die Baubewilligung zur Errichtung des Einfamilienwohnhauses wurde am 29.03.2022 erteilt. Im Zuge des Bauverfahrens wurde auch die Bauplatzeignung nach §5 des Stmk. BauG festgestellt. Aufgrund des „unfertigen“ Gebäudezustandes und der noch fehlenden Bauausführungen wie z.B. die Garagenerrichtung, die Errichtung der Photovoltaikanlage und die Fertigstellung der Außenanlagen konnte bis dato baubehördlich keine Benützungsbewilligung erteilt werden. Hier ergeht an Kaufinteressenten die dringende Empfehlung vor Hauserwerb Kontakt mit der Fa. ELK aufzunehmen bzw. den derzeitigen Bauzustand eventuell baupolizeilich überprüfen zu lassen. (siehe Langgutachten)
Bodenkontaminierung:
Festgehalten wird, dass das Grundstück im Zuge der Befundaufnahme augenscheinlich gesichtet wurde und konnten keine Kontaminierungen oder Altlasten und dgl. festgestellt werden. Am Grundstück sind Baumaterialien (Bauholz/Schalungen und dgl.) gelagert. Diese werden lt. Mitteilung des Verpflichteten noch entfernt.
Gebäudebeschreibung:
Das Wohnhaus wurde zur Gänze unterkellert und zeigt einen Baukörper mit zwei Vollgeschoßen. Die Erschließung in das Gebäude erfolgt über einen an der Nordseite gelegenen Hauptzugang, von welchem aus die zentral gelegene Diele erschlossen wird. Im EG befinden sich zur Südseite hin ausgerichtet der Koch-, Ess- und Wohnbereich, nordseitig ein Büro, ein Abstellraum und ein Badezimmer. Von der Diele führt eine einläufige Treppe in das Obergeschoß und befinden sich hier ein Schlafzimmer mit unmittelbar nachgereihtem Schrankraum, zwei Aufenthaltsräume und ein Badezimmer mit integriertem WC. Der Keller beinhaltet einen Technikraum und zwei großzügige Kellerabstellräume und ist dieser zusätzlich über einen Außenabgang erreichbar. Als Grundrissform wurde ein Rechteck mit einer Seitenlänge von 10,20 m und einer Breite von 8,57 m gewählt. Den Abschluss des Gebäudes bildet eine Zeltdachkonstruktion mit einer Dachneigung von 25 Grad und ist der Spitzboden über eine Dachtreppe erreichbar. Das Objekt zeigt sich in einem Rohbauzustand.
Der lt. Baubewilligung genehmigte Garagenanbau für 2 PKW-Stellplätze, die geplante Photovoltaikanlage und die Außenanlagen wurden noch nicht errichtet bzw. fertiggestellt.

Vadium: 35.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 262.500,00 EUR
所在地
#ベジルク・リーゼン
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