Auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft befindet sich ein zweigeschoßiges, unterkellertes Einfamilienhaus. Laut Auskunft durch die zuständige Baubehörde ist der Bauakt der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft in Verstoß geraten, weshalb über den ursprünglichen Errichtungszeitpunkt, über die Übereinstimmung mit den baubehördlichen Konsensplänen oder Bewilligungen keine Aussage getroffen werden kann. Die Hausanlage war bei der MA37 nicht mehr auffindbar. Die Ex-Frau des Verpflichteten hat mit dem Sachverständigen Kontakt aufgenommen und Planunterlagen sowie ein Bewertungsgutachten, die bewertungsgegenständliche Liegenschaft betreffend, aus dem Jahr 2013 vorgelegt. Gemäß diesem Gutachten „wurde auf einem Altbau zuerst 1962 neu gebaut und nachträglich ein Zubau 1990 erstellt, welcher erst 1996 benützungsbewilligt worden ist.“ Seitens der verpflichteten Partei wurden ebenfalls Auszüge aus diesem Gutachten physisch und elektronisch sowie Planunterlagen (Einreichplan für den Umbau eines Einfamilienhauses (ohne baubehördlichen Genehmigungsvermerk) sowie Auswechslungsplan für den Umbau eines Einfamilienhauses mit baubehördlichem Genehmigungsvermerk vom 13. September 1990) zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen sind jedoch nur in schwarz-weiß vorhanden. In weiterer Folge wird auf diese Planunterlagen sowie auf die Planunterlagen aus dem zur Verfügung gestellten Gutachten zurückgegriffen. Die Liegenschaft wird vom Straßenzug Heimkehrergasse erschlossen. Straßenseitig ist ein Metallzaun auf einem Betonsockel vorhanden. Weiters besteht straßenseitig an der linken Grundstücksgrenze eine gemauerte Garage mit Metallrolltor und einer Zugangstür zum Garten. Der Garten wird von der Heimkehrergasse über ein Metallgartentor mit Gehflügel erschlossen. Über einen begrünten Gartenbereich mit einem gepflasterten Gehweg wird das Gebäude erreicht. Rund um das Gebäude besteht ein Traufenpflaster aus Betonplatten. Im hinter dem Einfamilienhaus befindlichen Gartenbereich ist neben einer Terrasse, die vom Wohnzimmer aus zugänglich ist, ein Biotop, ein gepflasterter Bereich mit Whirlpool und eine Holzgartenhütte vorhanden. Die Holzgartenhütte verfügt über einen mit Platten verlegten Boden, verputzte Wände und eine verputzte Decke. Das Garagengebäude ist mit einem Fliesenboden, verputzten Wänden und einer verputzten Decke ausgestattet und wird augenscheinlich zu Lagerzwecken genutzt. Das Gebäude wird über einen ebenerdigen Zugang/Windfangbereich erschlossen. Der Windfang ist mit einem Fliesenboden, gemalten Wänden, Oberlichten und einer Holzdecke ausgestattet und führt über eine weitere doppelflügelige Tür einerseits zum Stiegenabgang (3 Stufen) in das Kellergeschoß, andererseits über einen L-förmigen, verfliesten Stiegenaufgang mit Viertelpodest in das Erdgeschoß.
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