Im Rahmen der Befundaufnahmen konnten teilweise die allgemein zugänglichen Flächen sowie sämtliche Mietobjekte besichtigt werden. Der Keller wird augenscheinlich nicht genutzt, der Mieter des Top 4 verfügt jedoch über einen Schlüssel zum Kellerbereich, wo sich auch die Einlagerungsräume befinden. Wer grundsätzlich außer dem Mieter der Top 4 Zugang zum Kellergeschoss hat bzw. wem die Flächen zugeordnet sind, konnte nicht abschließend geklärt werden. Der Dachboden ist zum Teil ausgebaut und in die Top 22-24 integriert bzw. von dieser zugänglich. Dieser ausgebaute Dachbodenbereich führt über eine Tür zur nicht ausgebauten Dachbodenfläche. Der Mieter der Top 20-21 verfügt über einen Schlüssel zum nicht ausgebauten Dachboden. Dieser wurde im Rahmen der 2. Befundaufnahme auch durch diesen geöffnet. Über etwaige Nutzungsvereinbarungen hinsichtlich des nicht ausgebauten Dachbodenbereichs liegen keine Informationen vor. Ein Teil des nicht ausgebauten Dachbodens konnte nicht besichtigt werden. Es wird eingangs darauf hingewiesen, dass bei einzelnen besichtigten Bestandseinheiten nicht alle erforderlichen Ausstattungskategoriemerkmale der Ausstattungskategorie A vorhanden sind. Hinsichtlich der nicht besichtigten Bereiche kann keine Aussage über deren Ausstattungs- und Erhaltungszustand getroffen werden. Über die elektrische Anlage kann keine Aussage getroffen werden. Es erfolgte außerdem keine Überprüfung der Einhaltung diverser baurechtlicher Vorschriften (zB. WrBO, OIB-Richtlinien, ÖNormen, DINormen, Elektrotechnikverordnung) sowie der Bauphysik, Statik usw. Es kann weiters keine Aussage über die Qualität der Feuchtraumisolierungen getätigt werden.
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