Önálló ház Kniezenberg Aukció / Kizárás Ausztria | Wohnhaus - Zwangsversteigerung

Wohnhaus - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1166094
#ÖnállóHáz #Elárverezések #Kniezenberg #BundeslandSteiermark #BezirkVoitsberg #Ausztria
Kapcsolattartási információk:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 16.9.2024 um 10:30 Uhr
Versteigerungsort: Saal 10/EG
Önálló ház Kniezenberg Aukció / Kizárás Ausztria
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Önálló ház
Elárverezések
Becsült érték, piaci érték Ára igény szerint 
AT-8562 Kniezenberg, Kainachstraße 14
Bundesland Steiermark, Ausztria

 
 
  
Pénzügyek
Becsült érték, piaci érték Ára igény szerint 
Árverés időpontja 16.09.2024
Felületek
Lakótér85,17 m²
Föld1.147 m²
Leírás
Die Liegenschaft EZ 183 KG 63306 Fluttendorf umfasst das Grundstück 7/1. Die Liegenschaft ist unter der Orientierungsnummer „Kainachstraße 14“ in der Marktgemeinde Mooskirchen situiert und liegt rund 1,2 km vom Marktplatz Mooskirchen entfernt. Die Wohnlage kann als durchschnittlich bis gut bezeichnet werden, die Verkehrslage kann ebenfalls als durchschnittlich bis gut beschrieben werden.
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Kainachstraße (Draxlerweg),
Grundstück 79 – asphaltiertes, öffentliches Gut. Am eigenen Grundstück gibt es eine gepflasterte Zufahrt.
Die üblichen Nahversorger sind in der näheren Umgebung mit einem Fahrzeug erreichbar.
Nähere Details, sowie die genaue Lage und Form des Grundstückes und der Gebäude, sind der beigefügten Bilddokumentation und dem Lageplan zu entnehmen.
Die Liegenschaft weist laut Grundbuchauszug ein Gesamtausmaß von 1.147m² auf, hat eine annähernd trapezförmige Grundstücksform und ist fast eben.
Die durchschnittliche
Länge des Grundstückes beträgt rund 36m, die durchschnittliche Breite beläuft sich auf etwa 32 m.
Auf der Liegenschaft wurde ein Wohnhaus errichtet.
Das in Massivbauweise erbaute Wohnhaus ist unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss sowie ein Dachgeschoss.
Des Weiteren sind entlang der westlichen Grundstücksgrenze ein Nebengebäude und eine Gerätehütte am Grundstück situiert.
Im Osten grenzt mit dem Grundstück 145 eine öffentliche Verkehrsfläche unmittelbar an das Bewertungsgrundstück an. Südlich ist das Grundstück von bebauten Liegenschaften umgeben und nördlich sowie westlich sind die angrenzenden Grundstücke derzeit unbebaut.
Aufschließung
Die Liegenschaft verfügt über einen Stromanschluss, sowie über einen Anschluss an das öffentliche Wasser- und Kanalnetz. Des Weiteren gibt es am Bewertungsgrundstück einen Brunnen für Brauchwasser, der laut Angaben nicht funktionstüchtig ist.
Flächenwidmung
Gemäß derzeit gültigem Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Mooskirchen ist das Bewertungsgrundstück 7/1 als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,4 ausgewiesen. Darüber hinaus liegt die Liegenschaft im Meliorationsgebiet.
Bodenkontaminierung
Etwaige Kontaminierungen des Erdreiches im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft sind durch bloßen Augenschein nicht feststellbar und finden im Gutachten keine Berücksichtigung. Die dafür notwendigen Untersuchungen übersteigen den geforderten Umfang der Begutachtung und wären gegen gesonderten Auftrag von dafür entsprechend qualifizierten Sachverständigen nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen.
Im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas ist das Bewertungsgrundstück 7/1 nicht verzeichnet.
Hochwasserrisikozone
Für das Grundstück 7/1 liegt laut Gefahrenlandkarte eHORA des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, keine Gefährdung für Überflutung bei 30-jährlichem Hochwasser vor.
Sonstige Feststellungen
Gemäß Mitteilung seitens der Marktgemeinde Mooskirchen besteht per 05.06.2024 ein Abgabenrückstand in der Höhe von € 24,60.
Die Sachverständige hat darauf hingewiesen, dass für den Zubau zum Wohnhaus keine Benützungsbewilligung vorhanden ist.
Objektbestand
Beschreibung Wohnhaus „Kainachstraße 14“
Für das bewertungsgegenständliche Wohnhaus wurde von der zuständigen Baubehörde im Jahr 1958 die Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses erteilt. Die diesbezügliche Benützungsbewilligung wurde im Jahr 1963 ausgestellt.
Im Jahr 1983 wurde ein Zubau zum Wohnhaus genehmigt. Die dazugehörige Benützungsbewilligung fehlt.
Des Weiteren wurden im Jahr 2023 die Errichtung eines Nebengebäudes und die Errichtung einer Gerätehütte der Marktgemeinde Mooskirchen mitgeteilt.
Das in Ziegelmassivbauweise errichtete sowie mit einem Satteldach in Eternitschabloneneindeckung ausgestattete Wohnhaus ist zur Gänze unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss sowie ein teilweise ausgebautes Dachgeschoss.
Im Kellergeschoss sind im Altbestand ein Flur, ein Vorraum, ein Heizraum, zwei Kellerräume und ein Öllagerraum untergebracht.
Der Zubau besitzt zwei Kellerräume, wobei in einem Kellerraum der Pumpenschacht für das Wasser situiert ist. Das Kellergeschoss ist über eine Innenstiege und über ein Tor westseitig von außen zugänglich. Die Raumhöhe der
Kellerräume ist sehr niedrig.
Der Hauseingang im Erdgeschoss ist über eine Außenstiege auf der Nordwestseite erreichbar.
Das Erdgeschoss beinhaltet im Altbestand einen Windfang, einen Vorraum, eine Küche und zwei Zimmer. Der Zubau besteht aus einem Vorraum, einem WC, einem Bad, einem Abstellraum und einem Zimmer.
Im Dachgeschoss des Altbestandes sind ein Vorraum, ein Abstellraum, ein Kinderzimmer und ein Rohdachboden situiert.
Der Zubau enthält einen Rohdachboden.
Die Beheizung des Wohnhauses erfolgt durch eine Zentralheizung mit festen Brennstoffen über Heizkörper bzw. im Bad im Erdgeschoss über eine Fußbodenheizung.
Alternativ gibt es eine Öl-Zentralheizung, die laut Angaben nicht in Betrieb ist.
Die Zubehörfläche ist nicht eingefriedet und besteht zum wesentlichen Teil aus Grünflächen sowie den gepflasterten bzw. befestigten Flächen.
Darüber hinaus sind ein Nebengebäude und eine Gerätehütte situiert.
Das Nebengebäude ist erdgeschossig, hat eine Nutzfläche von ca. 30,00m² und ist mit einem Satteldach in Welleterniteindeckung ausgestattet.
Die Gerätehütte besteht aus einem Erdgeschoss in Holzkonstruktionsbauweise und ist mit einem Satteldach aus Schindeln eingedeckt. Die Bruttogeschoßfläche beträgt ca. 25,00m².
Laut Angaben des Eigentümers wurde das Nebengebäude bereits im Jahr 1963 erbaut und die Gerätehütte wurde im Jahr 1999 hergestellt. Die Gerätehütte wird in der Außenanlagenbewertung mitberücksichtigt.
An Instandsetzungsarbeiten wurden gemäß Angaben folgende Maßnahmen vorgenommen:
Ungefähr im Jahr 1970 wurde der Kessel für feste Brennstoffe installiert. Im Zuge des Zubaus im Jahr 1983 wurden die Fenster vom Kellergeschoss bis ins Dachgeschoss getauscht. Im Erdgeschoss wurden etwa im Jahr 2020 Maler- und Anstreicherarbeiten im Innenbereich durchgeführt sowie der Boiler im Kellergeschoss erneuert.
Die von der Sachverständigen bei der Baubehörde ausgehobenen Einreichpläne aus den Jahren 1963 und 1983 wurden im Zuge der Befundaufnahme stichprobenartig kontrolliert und es wurden Kontrollmessungen durchgeführt. Es konnten diverse Abweichungen im Innen- und Außenbereich festgestellt werden.
In Abänderung zu den Plänen wurden unter anderem die Innenwände und die Türen im Kellergeschoss anders errichtet sowie eine Außentür beim Stiegenhaus eingebaut. Der Kellerraum im Altbestand wird als Heizraum verwendet und in der Waschküche ist der Öllagerraum untergebracht. Der Vorratsraum wurde in den Flur integriert.
Im Erdgeschoss wurden die Innenräume verändert, anstelle des Kinderzimmers eine Küche installiert, das Bad/WC in einen Vorraum umgebaut und eine Außenstiege samt einem Windfang nordwestseitig ausgeführt.
Beim Zubau wurde der Abstellraum und das WC getauscht.
Das Dachgeschoss beinhaltet im Altbestand eine Gaupe im Kinderzimmer, die Fenster sowie die Innentüren wurden verändert und die Giebelstube beinhaltet einen Rohdachboden. Des Weiteren gibt es den Balkon nicht.
Der Zubau besitzt einen Rohdachboden, der über den Altbestand begehbar ist. Anstatt der beiden Baubewilligungsbescheide ist die Baugenehmigung in der Niederschrift aus dem Jahr 1963 und am Einreichplan aus dem Jahr 1983 angeführt.
Die Sachverständige wies darauf hin, dass für den Zubau keine Benützungsbewilligung vorliegt.
Für die weiterführende Berechnung wurden die in den Einreichplänen angeführten Werte und Flächen herangezogen.
Die Grundrissdarstellungen des Wohnhauses sind den Beilagen des Gutachtens zu entnehmen.
Zusammenfassende Aufstellung zum Objektbestand Wohnhaus
Baujahr: 1958 - 1963
Zubau: 1983
Baujahr fiktiv: 1983
Gesamtnutzungsdauer: 70 Jahre
Restnutzungsdauer: 29 Jahre
Instandhaltung/Sanierung: dem Alter und der Nutzung entsprechend
1970: Installation Kessel für feste Brennstoffe
1983: Erneuerung der Fenster
2020: teilweise Maler- und Anstreicherarbeiten EG
Austausch des Boilers im KG
Nettonutzflächen: ca. 43,39m² (KG - Altbestand)
(Laut Einreichplänen aus den ca. 26,67m² (KG - Zubau)
Jahren 1963 u. 1983) ca. 45,85m² (EG - Altbestand) I ca. 24,91m² (EG - Zubau)
ca. 14,41m² (DG - Altbestand)
ca. 44,53m² (DG - Dachboden)
Gesamtwohnnutzfläche: ca. 85,17m² (EG + DG - Wohnen)
Heizung: Zentralheizung mit festen Brennstoffen I Heizkörper
Alternativ: Öl-Zentralheizung - nicht in Betrieb
Baubewilligung Wohnhaus: GZ: 4/1958 vom 20.02.1958
Benützungsbewilligung Wohnhaus: GZ: 2/1963 vom 14.11.1963
Baubewilligung Zubau Wohnhaus: GZ: 9/1983 vom 29.04.1983
Benützungsbewilligung Zubau W.: nicht vorhanden
Mitteilung Nebengebäude: GZ: B-2023/136 vom 12.07.2023
Mitteilung Gerätehütte: GZ: B-2023/135 vom 12.07.2023
Zustandsnote für die Bewertung: Note 2,5 (von 1,0 – 5,0)
Ausstattung
Sämtliche Räume des Wohnhauses sind verputzt und gestrichen bzw. fallweise tapeziert. An den Decken und Wänden sind zum Teil Holzverkleidungen angebracht. In allen Wohnräumen befinden sich elektrische Installationen und Heizkörper. Das Bad im Erdgeschoss besitzt eine Fußbodenheizung. Die Wohnräume verfügen über Parkett-, PVC-, und Laminatböden. Die Sanitärräume sind verfliest. Die Innentüren sind als einfache Holztüren ausgeführt. Die Fensterkonstruktionen bestehen aus Holz und sind mehrheitlich mit Balken ausgestattet. Die Kellerfenster sind in Kunststoff ausgeführt. An der südseitigen Fassade ist eine SAT-Schüssel montiert. Beheizt wird das Wohnhaus durch eine
Zentralheizung mit festen Brennstoffen über Heizkörper.
Die Sanitärausstattung im Erdgeschoss beinhaltet ein Bad mit einer Badewanne, einer Dusche und einem Waschtisch. Darüber hinaus gibt es ein separates WC sowie einen Handwaschtisch. Der Waschmaschinenanschluss ist im Bad situiert.
Die Ausstattung des Wohnhauses kann als durchschnittlich bezeichnet werden.
Bau- und Instandhaltungszustand
Der Bau- und Instandhaltungszustand kann im Bereich des gesamten Wohnhauses als normal erhalten beschrieben werden. Es sind dem Alter und der Nutzung übliche Erhaltungsarbeiten erforderlich.
Mängel/Schäden/fehlende Arbeiten - Anmerkungen:
Die Wand- und Bodenbeläge sind teilweise überarbeitungsbedürftig. Bei Starkregen fließt Wasser über die Außentüren ins Kellergeschoss. Die Pumpe im Pumpensumpf des Kellergeschosses ist laut Angaben häufig im Einsatz. Die Fenster sowie die Dachflächenfenster aus Holz sind vereinzelt renovierungsbedürftig. Die Türgriffe sind sanierungsbedürftig.
Ob die Heizung funktionstüchtig ist, konnte von der Sachverständigen nicht festgestellt werden. Es liegt keine Baubewilligung über die Ölfeuerungsanlage vor und die Benützungsbewilligung für den Zubau fehlt. Die Raumhöhe im Kellergeschoss sowie im Dachgeschoss ist sehr niedrig. Des Weiteren weisen die Silikonverfugungen sowie die Fliesenverfugungen im Bereich der Dusche Beschädigungen auf. Generell fehlen zeitgemäße Dämmungen.
Der Instandhaltungsrückstau wird durch die Zustandsnote im Bereich der Sachwertermittlung berücksichtigt. In der Ertragswertberechnung findet der Instandhaltungsrückstau in den erhöhten Bewirtschaftungskosten seinen Niederschlag.
Es erfolgte lediglich eine augenscheinliche Besichtigung des Gebäudes und keine weitere bauliche Untersuchung, sodass das Vorliegen von durch den Augenschein nicht erkennbaren Bauschäden nicht ausgeschlossen werden kann.
Als Gesamtzustandsnote nach E. Heideck wird für das Wohnhaus die Note 2,5 für die Bewertung festgesetzt.
Energieausweis
Es liegt kein Energieausweis laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) vor bzw. wurde keiner der Sachverständigen übermittelt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist die in C-LNr. 9 a einverleibte DIENSTBARKEIT Verlegung Erhaltung von Versorgungsleitungen aller Art gem Pkt V. Kaufvertrag 2016-04-28 auf Gst 7/1 für Gst 7/2 im Wert von EUR 3.100,--.
Dieser Betrag wurde vom Schätzwert angezogen.
Das in C-LNr. 10 a einverleibte WOHNUNGSGEBRAUCHSRECHT gem Pkt Siebentens A) Übergabsvertrag 2020-06-26 für Willibald Fritz geb 1939-10-29 wurde nicht bewertet, weil der Berechtigte am 4.2.2023 verstorben ist.
Zur Liegenschaft gehört als Zubehör
eine Küche mit Unter- und Oberschränken inkl. E-Geräten, ohne Geschirrspüler, Baujahr ca. 1963, im Wert von EUR 0,--.

Vadium: 21.190,00 EUR
Geringstes Gebot: 105.950,00 EUR
Helyszín
#BezirkVoitsberg
A felelősség korlátozása
Minden adat hozzávetőleges, és eltérhet a tényleges értékektől.

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Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.
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