Die Liegenschaft befindet sich in der zur Gemeinde Weitensfeld im Gurktal gehörenden Ortschaft Zweinitz, unmittelbar neben der Kirche. Die Liegenschaft ist mit dem Gebäude Mödringstraße 8 bebaut. Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein älteres, auch als Gasthaus in Verwendung befundenen Haus, das um 2011 in Wohneinheiten umgebaut wurde, so dass nunmehr insgesamt 6 Wohnungen und 6 Abstellplätze für KFZ im Freien vorhanden sind. Die Wohnnutzfläche beträgt insgesamt rd. 550 m², wobei sich die Größe der einzelnen Wohnung zwischen rund 40 m² und rund 150 m² bewegt. Das Gebäude ist in massiver Bauweise errichtet, ist zu einem geringen Teil unterkellert und besteht ansonsten aus Erd-, Ober- und teilweise ausgebautem Dachgeschoss. Grundlegender Umbau 2011. Im Allgemeinen guter Bau- und Erhaltungszustand. Es fehlen Komplettierung der Heizung sowie der Sanitär- und Elektroinstallation. Grundstücke ./16 Baufläche Garten, 42/1 Garten, 43 Baufläche 45/2 Baufläche/Garten mit Wohnungsanlage für 6 Wohnungen und 6 PKW-Abstellplätze (Vorläufiges Wohnungseigentum) - Mehrfamilienhaus Adresse: 9343 Zweinitz, Mödringstraße 8 Gesamtfläche 1.685 m², Wohnfläche 550,00 m² wobei die einzelnen Wohnungen sich zwischen 40 und 150 m² bewegen. Nähere Details sind dem SV-Gutachten aus der Ediktsdatei zu entnehmen, Verkehrswert EUR 516..000,00 geringstes Gebot: EUR 258.000,00 Vadium: EUR 51.600,00 Zu beachten ist, dass eine Benützungsbewilligung nicht vorliegt. Zur Erlangung der Benützungsbewilligung werden entsprechende Gutachten bzw. Bestätigungen beigebracht werden müssen (siehe Gutachten ON 5). Es wird auch eine Neufestsetzung der Nutzwerte zu folgen haben. Unter dem geringsten Gebot findet ein Zuschlag nicht statt. Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem obenstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen. Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Vadium: Die Liegenschaft befindet sich in der zur Gemeinde Weitensfeld im Gurktal gehörenden Ortschaft Zweinitz, unmittelbar neben der Kirche. Die Liegenschaft ist mit dem Gebäude Mödringstraße 8 bebaut. Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein älteres, auch als Gasthaus in Verwendung befundenen Haus, das um 2011 in Wohneinheiten umgebaut wurde, so dass nunmehr insgesamt 6 Wohnungen und 6 Abstellplätze für KFZ im Freien vorhanden sind. Die Wohnnutzfläche beträgt insgesamt rd. 550 m², wobei sich die Größe der einzelnen Wohnung zwischen rund 40 m² und rund 150 m² bewegt. Das Gebäude ist in massiver Bauweise errichtet, ist zu einem geringen Teil unterkellert und besteht ansonsten aus Erd-, Ober- und teilweise ausgebautem Dachgeschoss. Grundlegender Umbau 2011. Im Allgemeinen guter Bau- und Erhaltungszustand. Es fehlen Komplettierung der Heizung sowie der Sanitär- und Elektroinstallation. Grundstücke ./16 Baufläche Garten, 42/1 Garten, 43 Baufläche 45/2 Baufläche/Garten mit Wohnungsanlage für 6 Wohnungen und 6 PKW-Abstellplätze (Vorläufiges Wohnungseigentum) - Mehrfamilienhaus Adresse: 9343 Zweinitz, Mödringstraße 8 Gesamtfläche 1.685 m², Wohnfläche 550,00 m² wobei die einzelnen Wohnungen sich zwischen 40 und 150 m² bewegen. Nähere Details sind dem SV-Gutachten aus der Ediktsdatei zu entnehmen, Verkehrswert EUR 516..000,00 geringstes Gebot: EUR 258.000,00 Vadium: EUR 51.600,00 Zu beachten ist, dass eine Benützungsbewilligung nicht vorliegt. Zur Erlangung der Benützungsbewilligung werden entsprechende Gutachten bzw. Bestätigungen beigebracht werden müssen (siehe Gutachten ON 5). Es wird auch eine Neufestsetzung der Nutzwerte zu folgen haben. Unter dem geringsten Gebot findet ein Zuschlag nicht statt. Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem obenstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen. Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden. Geringstes Gebot: 258.000,00 EUR
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