Γραφείο / Πρακτική Bad Aussee Δημοπρασία / Αποκλεισμός Αυστρία | Bürolokalität EG - Zwangsversteigerung

Bürolokalität EG - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1166097
#Γραφεία #Πρακτικές #Κατασχέσεις #BadAussee #BundeslandSteiermark #BezirkLiezen #Αυστρία
Τα στοιχεία επικοινωνίας:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 24.09.2024 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Liezen, Saal III
Γραφείο / Πρακτική Bad Aussee Δημοπρασία / Αποκλεισμός Αυστρία
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Γραφείο / Πρακτική
Κατασχέσεις
κατ 'εκτίμηση, πώληση αγοραία αξία € 147 000 (≈ US$  160 000) 
AT-8990 Bad Aussee, Έσελσμπαχ, Chlumeckyplatz 43
Bundesland Steiermark, Αυστρία

 
 
  
περιοχές
Χώροι γραφείου144,53 τ.μ
Περιγραφή
3.1 Liegenschaft allgemein - Lagebeschreibung
3.1.1 Liegenschaft allgemein (EZ 463)
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft (EZ 463) beinhaltet die Grundstücke. Bfl. 130/1 und Bfl. 131 in der KG 67002 Bad Aussee und befinden sich diese in ostseitiger Lage zum Chlumeckyplatz im Ortszentrum von Bad Aussee. Beide Grundstücke sind mit einem Mehrparteienhaus bebaut und zeigt sich laut Grundbuchsauszug eine gesamte Grundstücksgröße von 737 m².
3.1.2 Lagebeschreibung der Wohn- bzw. Geschäftseinheit
Die Liegenschaft (EZ 463) bestehend aus der Bfl. 130/1 und Bfl. 131 ist beinahe zur Gänze mit einem Mehrparteienhaus bebaut. Die gegenständliche Wohneinheit/Geschäftslokalität befindet sich im Erdgeschoß des Mehrparteienhauses und erfolgt die Haupterschließung westseitig über den Chlumeckyplatz.
3.1.3 Makrolage/Nachbarschaft/Nutzung
Der gesamte Ortsteil des Chlumeckyplatzes befindet sich in der Ortsbildschutzzone „Innerer Kern“ von Bad Aussee und zeigt sich somit als baukulturell hochwertig bebauter Ortskern. Er wird auch als „hoher Markt“ bezeichnet und begründen sich die hier befindlichen Gebäude als „Verwaltungsgebäude der landesfürstlichen Salzgewinnung“. Der in unmittelbarer Nachbarschaft befindliche Kammerhof diente beispielsweise als Salzamt und das „Hoferhaus“ als Residenz des Salzverwesers. 1) Zwischenzeitlich wurde ein Großteil der Gebäude zu wohn- und gewerblichen Nutzungen umfunktioniert. Hierin begründet sich auch die im gegenständlichen Fall vorhandene Widmungskategorie „Kerngebiet – Büro und Geschäftsnutzung“. Die umliegende Bebauung wurde zeilenartig um den Chlumeckyplatz angeordnet und bildet dieser einen zentralen Platzbereich des „oberen Marktes“. Er wird vorwiegend als öffentliche Parkfläche (gebührenpflichtige Kurzparkzone) genutzt und findet beispielsweise jeden Donnerstag der Wochenmarkt statt. In Platzmitte befindet sich die „Pestsäule“ mit einer Grünfläche und erfolgte die Platzgestaltung dem Ortsbild entsprechend mit Pflasterungen und ortstypischen Gestaltungselementen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Versicherungs-, Immobilien- und Rechtsanwaltsbüros. In den Obergeschossen der Gebäude sind vorwiegend Wohnnutzungen vorhanden.(1) (Quelle: BauArt Ausseerland Kammerhofmuseum Bad Aussee Band Nr. 31-Jahrgang 2015)
Das gegenständliche Gebäude zeigt sich in einer gekuppelten Bauweise zu denen an der nordöstlichen Seite befindlichen Nachbargebäuden. Im Südwesten ist das Gebäude durch die Bäckergasse und Haslauergasse sowie nordwestlich vom Objekt „Neupersteg“ begrenzt.
Wie der Widmungsbewilligung aus dem Jahr 1993 zu entnehmen befand sich bis Ende 1992 das gegenständliche Objekt im Eigentum der Steirerbrau Aktiengesellschaft und wurde hier der Gastronomiebetrieb „Goldener Hirsch“ geführt. In den folgenden Jahren wurden im OG Wohnungen und im EG ein Cafe sowie ein Friseurgeschäft eingebaut. Die verpflichtete Partei hat die gegenständliche Immobilie im Jahr 2020 erworben.
3.1.4 Verkehrsverhältnisse (individuell und öffentlich)
Der Chlumeckyplatz befindet sich im Ortszentrum von Bad Aussee und liegt um ca. 10m höher als die L703 Grundlseerstraße bzw. der Kurhausplatz. Fußläufig sind alle Einrichtungen des täglichen Lebens erreichbar und befindet sich das Postamt Bad Aussee als Anbindung für den öffentlichen Verkehr (Busverkehr Bahnhof/Altaussee/Grundlsee) in einer Entfernung von ca. 280m. Die individuellen und öffentlichen Verkehrsanbindungen der Stadtgemeinde Bad Aussee zur Bezirkshauptstadt Liezen (PKW-Fahrzeit ca. 40 Minuten),
nach Graz (PKW-Fahrzeit ca. 2,5 Stunden) und Salzburg (PKW-Fahrzeit ca. 1,5 Stunden) können als sehr gut bezeichnet werden. Linienbusse und Züge verkehren mehrmals täglich zwischen Bad Aussee-Postamt nach Liezen, Graz und Salzburg.
3.1.5 Ver- und Entsorgung
Sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen sind am Grundstück vorhanden. Die Wasserversorgung erfolgt aus der öffentlichen Wasserleitung, Fäkalwässer werden dem öffentlichen Kanal des Abwasserverbandes Ausseerland zugeleitet. Die Energieversorgung erfolgt aus dem Netz der Fa. Schwarz Wagendorffer. Für die Beheizung des gesamten Objektes wurde eine neue Ölzentralheizung im Jahr 1993 eingebaut.
3.1.6 Zubehör
Kühlvitrinen, Entlüftungseinheiten, Zapfhähne, Spiegelverglasungen und Kücheneinrichtung sowie die Schank vom ursprünglichen Cafehausbetrieb „Unikum“ sind teilweise noch vorhanden.
Anmerkung:
Der Verpflichtete hat im gegenständlichen Geschäftslokal ein Antiquariat betrieben und befinden sich noch tausende Bücher, viele Kästen, Regale und div. Hausrat im Objekt. Beim Lokalaugenschein zeigte sich das Objekt in einem gepflegten, sauberen aber unaufgeräumten Zustand. Nach Mitteilung des Verpflichteten befindet sich ein Teil der zuvor erwähnten Gegenstände in Fremdbesitz. Ob hier noch hochpreisige Bücher gelagert werden konnte nicht festgestellt werden.
3.2 Rechtliche Erhebungen
3.2.1. Baubehörde/Liegenschaftsverwaltung/Gewerbebehörde
(a) Baubehörde:
19.11.1993 Widmungsbewilligung zur Errichtung einer „Umfassenden Sanierung des Gasthofes „Goldener Hirsch – Öhlinger“ (Wohn- und Gastgewerbehaus)
05.01.1994 Baubewilligung zur „Umfassenden Sanierung des Gasthofes „Goldener Hirsch – Öhlinger“ (Wohn- und Gastgewerbehaus)
29.02.1996 Benützungsbewilligung zur „Umfassenden Sanierung des Gasthofes „Goldener Hirsch – Öhlinger“ (Wohn- und Gastgewerbehaus)
19.04.1999 Baubewilligung zur Durchführung von Umbauarbeiten im EG und KG des ehemaligen Gasthofes Goldener Hirsch (Öhlinger) für die Errichtung eines Friseurgeschäftes und eines Cafes.
12.04.2000 Benützungsbewilligung zur Durchführung von Umbauarbeiten im EG und KG des ehemaligen Gasthofes Goldener Hirsch (Öhlinger) für die Errichtung eines Friseurgeschäftes und eines Cafes.
Der Bauakt kann als vollständig bezeichnet werden.
(b) Liegenschaftsverwaltung Griesshofer Bad Aussee (Chlumeckyplatz 3)
24.09.1996 Nutzwertgutachten Bmst. Schweiberer
03.01.1997 Wohnungseigentumsvertrag Dr. Griesshofer
Lt. Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten ergibt sich eine Nutzfläche für 1 Büro im EG von 105,95m2 sowie 2 Kellerräume von 39,14m2. Diese Flächen beruhen auf den Baubewilligungsstand 1994 und wurden die resultierenden Nutzwerte aufgrund der nur geringfügigen Änderungen durch den Einbau des Cafes und Friseurgeschäftes im Jahr 1999 nicht angeglichen. Ebenso wurde die Nutzungsänderung von Büronutzung zu gewerblicher Geschäftsnutzung nicht angepasst.
(c) Gewerbebehörde BH Liezen Anlagenreferat
24.06.1999 Gewerberechtliche Bewilligung zum Betrieb eines Kaffeehauses als Nutzungsänderung zum bestehenden Friseursalon.
24.01.2013 Überprüfungsverhandlung zum bestehenden Gastgewerbebetrieb „Kaffeehaus“ und Feststellung zur Vergrößerung des Betriebes (von 25 auf 30 Sitzplätze und Innenumbaumaßnahmen) um die ehemalige Nutzfläche des Friseursalons.
04.03.2013 Gewerberechtliche Bewilligung zum Betrieb einer Gasstätte „Kaffeehaus“ und Entfall der Nutzung „Friseursalon“.
3.2.2. Eigentumsverhältnisse:
Lt. Grundbuchsauszug vom 17.08.2023 befindet sich die Liegenschaft EZ 463 KG 67002 Bad Aussee B-LNr. 36 zu 179/1334 Anteilen im Eigentum des Verpflichteten. Wohnungseigentum wurde an Top 1 im EG begründet und beinhaltet dieses auch zwei Kellerräumlichkeiten, welche ausschließlich über Top 1 erreicht werden können.
3.2.3 Belastungen/Rechte und Lasten
Im Grundbuch sind diverse Geldlasten einverleibt und wurde die Einleitung des Versteigerungsverfahrens angemerkt. Zusätzlich zeigt sich lt. Kaufvertrag vom 08.10.2020 ein Vorkaufsrecht für Dr. Georg Petritsch, LL.M.
3.2.4 Vertragssituation
Das Objekt wurde am 08.10.2020 vom Verpflichteten lt. Kaufvertrag erworben.
3.2.5 Flächenwidmung/Gefahrenzonen
Lt. rechtskräftigem Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Aussee befindet sich die gegenständliche Liegenschaft in der Widmungskategorie „Kerngebiet“ mit einer vorgegebenen Bebauungsdichte von 0,5-2,5. Zusätzlich zeigt sich die Ortsbildschutzzone „Oberer Markt“. Der Baubewilligung im Jahr 1993 wurde eine Widmungsbewilligung zugrunde gelegt. An der Westseite des Objektes (Chlumeckyplatz) zeigt sich die gelbe Gefahrenzone der WLV.
3.2.7 Risiko und Kontaminierung
Verdachtsflächenkataster Abfrage vom 09.06.2023 beim Bundesumweltamt: (Auszug der Abfrage)
Informationen zu...
Bundesland: Steiermark
Bezirk: Liezen
Gemeinde: Bad Aussee
Katastralgemeinde: Bad Aussee 67002
Grundstücksnummer: .130/1 und 131
Information: Dieses Grundstück ist nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet.
(Quelle: Umweltbundesamt www.umweltbundesamt.at)
Festgehalten wird, dass das Grundstück im Zuge der Befundaufnahme augenscheinlich gesichtet wurde und konnten keine Kontaminierungen oder Altlasten udgl. festgestellt werden. Auch in früheren Flächenwidmungsplänen konnten keine Verdachtsflächen erhoben werden. (Auskunft Stadtamt Bad Aussee am 04.12.2023)
3.3 Allgemeine und technische Beschreibung
3.3.1. Allgemeine Gebäudebeschreibung
Wohnhaus/Geschäftslokal:
Im Jahr 1993 wurde im Zuge der umfassenden Sanierung der bestehende Dachstuhl zur Gänze abgetragen und durch eine neue Konstruktion ersetzt. Im EG, 1.OG, DG und 2.DG wurden Adaptierungen zum Wohnungseinbau vorgenommen. In Summe zeigen sich im Gebäude bis dato 15 Wohneinheiten. Im EG sollte der bisherige Gastronomiebetrieb „Öhlinger“ fortgeführt werden. Der Brandschutz wurde durch die Schaffung von Brandabschnitten und die Errichtung eines gesonderten Stiegenhauses wesentlich verbessert. Jede Wohnung erhielt einen Notkamin. Im Jahr 1999 wurde die im EG bestehende Gaststätte in ihrer Nutzung durch den Einbau eines Cafes und eines Friseursalons geändert. Es wurden umfangreiche Be- und Entlüftungsmaßnahmen, Vergrößerungen der Belichtungsflächen usw. ausgeführt und bau- und gewerberechtlich genehmigt. Durch die Schließung des Friseursalons wurde der Cafehausbereich erweitert und liegt diesbezüglich aus dem Jahr 2013 eine gewerberechtliche Änderungsbewilligung vor. Die Raumaufteilung wurde durch Zusammenziehung der ursprünglichen Nutzungseinheiten geringfügig abgeändert und liegt diese trotz Nachnutzung durch den Verpflichteten als Antiquariat bis dato noch vor.
Abschließend ist festzustellen, dass der „Istzustand“ des Geschäftslokales nach §40 des Stmk. BauG einen rechtmäßigen Bestand darstellt. Nach Auskunft der Gewerbebehörde erlischt nach §80 Abs1 GeWO eine gewerberechtliche Bewilligung nach mind. 5 – jährlicher Stilllegung des Betriebes. Im gegenständlichen Fall könnte lt. Mitteilung der Gewerbebehörde eine Nachnutzung als „Büro“ ohne großen technischen Nachrüstungsaufwand erfolgen. Für die Nachnutzung als Cafe bzw. Gaststätte würden allerdings kostenaufwändige technische Nachrüstungen zur Einhaltung der OIB Richtlinien notwendig werden.
3.3.2 Technische Kurzbeschreibung
3.3.2.1 :
Die gesamte tragende Konstruktion zeigt aus dem Gebäudeursprung ein massives Mischmauerwerk und wurden die Deckenkonstruktionen teilweise als Gewölbe und Holztramdecken ausgebildet. Die ausgeführten Nutzungsänderungen im Jahr 1999/2013 bedingen Nachrüstungen im Bereich der Entlüftung, im Brandschutz und die Schaffung von WC Einheiten, einer Küche sowie Haustechnikräume. Der ehem. Friseursalon zeigt eine Fläche von ca. 70m2 und das Cafe eine Nutzfläche von ca. 35m2 und ergibt sich eine Gesamtnutzfläche im EG von ca. 105m2. Die im KG befindlichen beiden Kellerräume und zeigen diese eine Fläche von 35m2. Die Entlüftung der jeweiligen Bereiche erfolgt gesondert und musste bis über Dach gezogen werden. Lt. Mitteilung des Verpflichteten ist die Entlüftungsanlage noch betriebsbereit. Fensteröffnungen wurden auf die jeweilige Nutzung adaptiert bzw. vergrößert. Holzdecken mussten aufgrund der geänderten Nutzung raumseitig hochbrandhemmend (E60) nachgerüstet werden. Die Gewölbedecke blieb im Bestand erhalten. Die Beheizung erfolgt über die im Jahr 1993 errichtete Ölzentralheizungsanlage. Die Kellerräumlichkeiten zeigen massive Gewölbedecken und dienen nur noch als Lagerräume. Die hier ursprünglich vorhandenen sanitären Räumlichkeiten wurden ins EG verlegt. Der Haupterschließungsbereich wurde vom dahinterliegenden Vereinslokal baulich abgetrennt. Im Jahr 1999 wurde lt Benützungs- und gewerberechtlicher Bewilligung auch die Elektroinstallation erneuert. Wichtig ist zu erwähnen, dass die Kellerräumlichkeiten nur direkt vom Geschäftslokal erreicht werden
können. Eine gesonderte Nutzung von diesen ist daher nicht möglich und sind diese auch vom EG baulich nicht abgeschlossen.
Ein Energieausweis liegt nicht vor. Im Zuge des Baubewilligungsverfahrens wurden allerdings für sämtliche Bauteile die gesetzlichen U-Werte vorgeschrieben!
3.3.2.2. Detailbeschreibung
a.) Fenster und Türen:
Holzfenster und Türen mit teilweiser Sicherheitsverglasung. Einfache Ausführung aus dem Umbauzeitraum 1994 bzw. älter. (siehe Fotos)
b.) Decken und Wände:
Massives Mischmauerwerk mit einer Raumhöhe im EG (Gewölbebereich lt. Einreichplan vom 19.04.1999) zwischen ca. 2,10m – 2,75m und im KG mit ca. 2,10m.
c.) Heizung/Klima:
Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über eine Ölzentralheizungsanlage aus dem Jahr 1993.
d.) Fußboden/Innenausstattung
Fliesenböden, einfache Innenausstattung welche vom Cafehausbetrieb teilweise noch vorhanden ist. (siehe Fotos)
e.) Parkplätze/Freifläche/Terrasse:
Dem Geschäftslokal sind keine Parkplätze zugeordnet und wurden ursprünglich privatrechtliche Verträge mit der Stadtgemeinde Bad Aussee zur Parkplatznutzung am Chlumeckyplatz abgeschlossen. Ob hier noch eine Rechtmäßigkeit vorhanden ist konnte nicht abgeklärt werden und ist jedenfalls noch das Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Bad Aussee herzustellen. Bachseitig befindet sich, bedingt duch die Hanglage ein Dachbereich des Untergeschosses welcher vom Verpflichteten als Terrasse genutzt wird. Dies ist nicht zulässig und wurde baurechtlich auch nicht genehmigt! Die Terrassentüre ist versperrt zu halten. Es sind hier keine Absturzsicherungen vorhanden!
3.3.3 Bau- und Erhaltungszustand
3.3.3.1 Gebäude/Geschäftslokal/Hausverwaltung:
Das gesamte Gebäude befindet sich, bezogen auf den Sanierungszeitraum 1994 in einem guten Erhaltungszustand. Lt. Mitteilung der Hausverwaltung sind auch keine größeren Instandhaltungsmaßnahmen am Objekt geplant. Bisher wurden Kleinsanierungen mittels Umlaufbeschluss vom Hausverwalter direkt beauftragt. (mail HVGriesshofer Bad Aussee vom 26.11.2023)
Das Geschäftslokal wurde zuletzt im Jahr 2013 durch gewerberechtliche Vorschreibungen adaptiert und zeigt sich in einem ordnungsgemäßen Zustand. Die Räumlichkeiten sind zwar „unaufgeräumt“ konnte aber bei denen im Zuge des Lokalaugenscheins im EG durchgeführten Feuchtigkeitsmessungen keine erhöhte Wandfeuchte festgestellt werden. Im KG waren die Wandbereiche durch das vorhandene Gerümpel nicht begehbar. Die sanitären und bisher gewerblich genutzten Räumlichkeiten zeigen grundsätzlich einen „sauberen“ aber durch die jahrelange gastgewerbliche Nutzung abgewohnten Zustand. Das gesamte Geschäftslokal ist mit Büchern, Kästen, Regalen, Kühlvitrinen und Spiritousen aus den Vornutzungen vollgeräumt. (siehe Fotos)
Die anfallenden Betriebskosten können der nachfolgenden Betriebsvorschreibung für 2023 entnommen werden:
Die Hausverwaltung erfolgt von der Liegenschaftsverwaltung Tobias Griesshofer Chlumeckyplatz 3 8990 Bad Aussee.
3.3.3.2 Reparaturrücklage:
Der Rücklagenstand beträgt lt.
Hausverwaltung per 31.12.2022:
€ 15.083,10
3.3.3.3 Offene Forderungen/Bestandsrechte/
Grundbuch:
Auf Pfandrechte, Vorkaufsrechte, Klagen nach dem §27 Abs. 2 WEG 2002 sowie die Einleitung des Versteigerungsverfahrens wird hingewiesen. Diese haben allerdings bei der Ermittlung des Verkehrswertes keine Berücksichtigung erfahren.
Bestandsrechte konnten im Zuge der Erhebungen keine festgestellt werden.
(Anmerkung des SV: Vor einem Kauf des bewertungsgegenständlichen Geschäftslokales wird vom SV empfohlen die im Grundbuch dargelegten Urkunden in der Urkundensammlung des Gerichtes einzusehen.)
3.3.3.6. Mieteinnahmen:
Nach Rücksprache mit Immobilienunternehmen, Immobilienverwaltern und Rechtsanwaltskanzleien in der unmittelbaren Umgebung schwankt die ortsübliche Nettomiete am Chlumeckyplatz zwischen €8,50 – €11,50. Unterschiede ergeben sich in der Stockwerkslage der Mietobjekte und deren Nutzung. Die Nettomiete für gewerbliche bzw. Büronutzung im EG liegt ca. 15% unter jener der „Wohnnutzung“ in den Obergeschossen.
Für das gegenständliche Gewerbeobjekt kann daher eine marktübliche Miete bei der Ertragswertberechnung von € 9,50 für den EG - Bereich und für die im UG gelegenen Kellerlagerräume eine Miete von € 3,50 in Ansatz gebracht werden.
Geschäftslokal:
Nettohauptmietzins/monatlich
105,95 m² x 9,50 €/m² € 1.006,53
ergibt eine Jahresnettomiete (gerundet) von € 12.000,00
39,14 m² x 3,50 €/m² € 136,99
ergibt eine Jahresnettomiete (gerundet) von € 1.640,00
Gesamtjahresnettomiete Geschäftslokal: € 13.640,00
Zweck des Gutachtens: Der Zweck des Gutachtens ist die Verkehrswertermittlung im Sinne des §2 LBG 2020, BGBl 150/1992 der Liegenschaft B-LNr. 36, 179/1334-Anteile (Bfl.130/1 und Bfl. 131) in der KG 67002 Bad Aussee.
Bewertungsstichtag: Als Bewertungsstichtag wird der 16.11.2023 (Tag der Befundaufnahme) festgelegt!
Lage-und Erschließung: Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft (EZ 463) beinhaltet die Grundstücke. Bfl. 130/1 und Bfl. 131 in der KG 67002 Bad Aussee und befinden sich diese in ostseitiger Lage zum Chlumeckyplatz im Ortszentrum von Bad Aussee. Beide Grundstücke sind mit einem Mehrparteienhaus bebaut und zeigt sich laut Grundbuchsauszug eine gesamte Grundstücksgröße von 737 m². Die gegenständliche Wohneinheit/Geschäftslokalität befindet sich im Erdgeschoß des Mehrparteienhauses und erfolgt die Haupterschließung westseitig über den Chlumeckyplatz. Der gesamte Ortsteil des Chlumeckyplatzes befindet sich in der Ortsbildschutzzone „Innerer Kern“ von Bad Aussee und zeigt sich somit als baukulturell hochwertig bebauter Ortskern. Er wird auch als „hoher Markt“ bezeichnet und begründen sich die hier befindlichen Gebäude als „Verwaltungsgebäude der landesfürstlichen Salzgewinnung“. Der in unmittelbarer Nachbarschaft befindliche Kammerhof diente beispielsweise als Salzamt und das „Hoferhaus“ als Residenz des Salzverwesers. (1) Zwischenzeitlich wurde ein Großteil der Gebäude zu wohn- und gewerblichen Nutzungen umfunktioniert. Hierin begründet sich auch die im gegenständlichen Fall vorhandene Widmungskategorie „Kerngebiet – Büro und Geschäftsnutzung“. Die umliegende Bebauung wurde zeilenartig um den Chlumeckyplatz angeordnet und bildet dieser einen zentralen Platzbereich des „oberen Marktes“. Er wird vorwiegend als öffentliche Parkfläche (gebührenpflichtige Kurzparkzone) genutzt und findet beispielsweise jeden Donnerstag der Wochenmarkt statt. In Platzmitte befindet sich die „Pestsäule“ mit einer Grünfläche und erfolgte die Platzgestaltung dem Ortsbild entsprechend mit Pflasterungen und ortstypischen Gestaltungselementen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Versicherungs-, Immobilien- und Rechtsanwaltsbüros. In den Obergeschossen der Gebäude sind vorwiegend Wohnnutzungen vorhanden. Das gegenständliche Gebäude zeigt sich in einer gekuppelten Bauweise zu denen an der nordöstlichen Seite befindlichen Nachbargebäuden. Im Südwesten ist das Gebäude durch die Bäckergasse und Haslauergasse sowie nordwestlich vom Objekt „Neupersteg“ begrenzt. Wie der Widmungsbewilligung aus dem Jahr 1993 zu entnehmen befand sich bis Ende 1992 das gegenständliche Objekt im Eigentum der Steirerbrau Aktiengesellschaft und wurde hier der Gastronomiebetrieb „Goldener Hirsch“ geführt. In den folgenden Jahren wurden im OG Wohnungen und im EG ein Cafe sowie ein Friseurgeschäft eingebaut. Die verpflichtete Partei hat die gegenständliche Immobilie im Jahr 2020 erworben.
Verkehrsverhältnisse: Der Chlumeckyplatz befindet sich im Ortszentrum von Bad Aussee und liegt um ca. 10m höher als die L703 Grundlseerstraße bzw. der Kurhausplatz. Fußläufig sind alle Einrichtungen des täglichen Lebens erreichbar und befindet sich das Postamt Bad Aussee als Anbindung für den öffentlichen Verkehr (Busverkehr Bahnhof/Altaussee/Grundlsee) in einer Entfernung von ca. 280m. Die individuellen und öffentlichen Verkehrsanbindungen der Stadtgemeinde Bad Aussee zur Bezirkshauptstadt Liezen (PKW-Fahrzeit ca. 40 Minuten), nach Graz (PKW-Fahrzeit ca. 2,5 Stunden) und Salzburg (PKW-Fahrzeit ca. 1,5 Stunden) können als sehr gut bezeichnet werden. Linienbusse und Züge verkehren mehrmals täglich zwischen Bad Aussee-Postamt nach Liezen, Graz und Salzburg.
Rechtliche Erhebungen: (siehe Langgutachten)
Gebäudebeschreibung: Im Jahr 1993 wurde im Zuge der umfassenden Sanierung der bestehende Dachstuhl zur Gänze abgetragen und durch eine neue Konstruktion ersetzt. Im EG, 1.OG, DG und 2.DG wurden Adaptierungen zum Wohnungseinbau vorgenommen. In Summe zeigen sich im Gebäude bis dato 15 Wohneinheiten. Im EG sollte der bisherige Gastronomiebetrieb „Öhlinger“ fortgeführt werden. Die gesamte tragende Konstruktion zeigt aus dem Gebäudeursprung ein massives Mischmauerwerk und wurden die Deckenkonstruktionen teilweise als Gewölbe und Holztramdecken ausgebildet. Die ausgeführten Nutzungsänderungen im Jahr 1999/2013 bedingen Nachrüstungen im Bereich der Entlüftung, im Brandschutz und die Schaffung von WC Einheiten, einer Küche sowie Haustechnikräume. Der ehem. Friseursalon zeigt eine Fläche von ca. 70m2 und das Cafe eine Nutzfläche von ca. 35m2 und ergibt sich eine Gesamtnutzfläche im EG von ca. 105m2. Die im KG befindlichen beiden Kellerräume und zeigen diese eine Fläche von 35m2. Die Entlüftung der jeweiligen Bereiche erfolgt gesondert und musste bis über Dach gezogen werden. Das gesamte Gebäude befindet sich, bezogen auf den Sanierungszeitraum 1994 in einem guten Erhaltungszustand. Lt. Mitteilung der Hausverwaltung sind auch keine größeren Instandhaltungsmaßnahmen am Objekt geplant.

Vadium: 14.700,00 EUR
Geringstes Gebot: 73.500,00 EUR
θέση
#BezirkLiezen
άρνηση
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