Wohn- und Geschäftshaus, Baujahr: ca. 1928, Wohnfläche: 156m², Gewerbefläche: 79m², Keller/teilunterkellert, 3 Garagen, Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
άλλος
Baujahr: 1928
Die Versteigerung findet am zuständigen Amtsgericht statt. Der ausgewiesene Kaufpreis ist der Verkehrswert. Dieser wurde vom Gericht aufgrund eines vom amtlich bestellten Sachverständigen erstellten Gutachtens festgesetzt. Ein Zuschlag ist gegebenenfalls schon ab 50% (bei Zweitterminen auch darunter) des Verkehrswertes möglich. Zudem entfallen für Sie die Makler- und Notarkosten, die je nach Bundesland bis zu 8,5% ausmachen können. Dies ist eine von bundesweit über 80.000 Immobilien, die wir in unserem monatlich erscheinenden Versteigerungskalender schon ab 108,--€ für 3 Monate veröffentlichen. Zudem erhalten Sie bei uns einen Onlinezugang, mit dem Sie bis zu einem Jahr im Voraus Zwangsversteigerungsangebote sehen, die uns schon bekannt sind. Damit haben Sie zusätzlich die Chance bereits im Vorfeld einer Versteigerung mit dem Gläubiger in Kontakt zu treten. Eventuell können Sie die Immobilie auch vor der Versteigerung kaufen und haben damit Ihr Ziel noch schneller erreicht. Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an. Wir sind telefonisch für Sie von Montags bis freitags von 9.00 - 20.00 Uhr und samstags von 10.00 - 16.00 Uhr unter 02102-711711 erreichbar. Seit über 30 Jahren sind wir der führende Informationsdienst für Zwangsversteigerungen. Unser Know How, die Daten bundesweit komplett zu recherchieren, kommt unseren Kunden zu Gute, da keine Versteigerung verpasst wird. Sie finden alle Versteigerungstermine und die relevanten Daten zu den einzelnen Häusern, Mehrfamilienhäusern, Wohnungen, Grundstücken sowie Gewerbeobjekten und landwirtschaftlichen Immobilien. Die Daten und die ggf. vorliegenden Exposés oder amtlichen / von Gerichten zur Verfügung gestellten Gutachten wurden von uns nicht auf Richtigkeit geprüft. Eine Haftung ist deshalb ausgeschlossen. Irrtum oder Zwischenverkauf vorbehalten. Ein Energieausweis liegt z.Z. nicht vor und ist im Zuge des Erwerbs in der Zwangsversteigerung nicht erforderlich.