Flächenwidmung: Bauland-Wohngebiet Liegenschaft mit Wohnhaus (Erdgeschoß und Keller) mit Nebengebäude, Geräteschuppen und Gerätehaus Wohnhaus: ca. 83 m² Wohnnutzfläche Keller: ca. 27 m² Nutzfläche Nebengebäude: ca. 18 m² Nutzfläche Adresse: 2273 Hohenau an der March, Ulmengasse 25 Zustand: unterdurchschnittlich erhalten, Investitionsrückstau gegeben Sonstiges: Der Ist-Zustand entspricht nicht dem Plan. In der Natur wurden diverse Änderungen durchgeführt. Für das Nebengebäude, den Geräteschuppen und das Gerätehaus liegen bei der Baubehörde keine Unterlagen auf. Blfd. Nr. 3, 1/1 Anteil, an der Liegenschaft EZ 3433, Grundbuch 06112 Hohenau, BG Gänserndorf, mit der Grundstücksnummer 1232/108, mit der Adresse 2273 Hohenau an der March, Ulmengasse 25 Bestandsverhältnis: Anzumerken ist, dass laut Auskunft von Herrn Dr. Leopold Boyer, bestellter Erwachsenvertreter von Herrn Helmut Jelinek, das bewertungsgegenständliche Wohnhaus nicht vermietet ist und im Eigengebrauch steht. Die Bewertung erfolgt daher bestandsfrei Rückstände Laut schriftlicher Mitteilung der Marktgemeinde Hohenau an der March vom 27.05.2024 sind betreffend der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft keine Abgabenrückstände vorhanden. Bezeichnung: Einfamilienwohnhaus Bauartklasse: Bauartklasse 1 (massive Bauweise) Baubehörde: Baubewilligung für ein Wohnhausneubau vom 14.03.1951 Baukommissionsprotokoll vom 28.03.1951 Bauanzeige „Bescheid“ betreffend der Auswechslung der Hauptfenster durch Fenster gleichen Ausmaßes vom 29.04.1976 Bauanzeige betreffend einer Dacheindeckung mit Bramac Dachziegel sowie Renovierung der Fassade vom 30.03.1990 Kenntnisnahme der Bauanzeige vom 03.04.1990 Bescheid „Bewilligung“ zur Errichtung einer Ölfeuerungsanlage vom 14.05.1992 Bescheid „Benützungsbewilligung“ zur Errichtung einer Ölfeuerungsanlage vom 21.10.1992 Sonstiges: Terrasse, Einfriedung, Innenwege, Nebengebäuden, Garten – Geräteschuppen, Garten - Gerätehaus Fenster: Kunststofffenster – Außenjalousien Gliederung: Kellergeschoss Erdgeschoss Dachboden – nicht ausgebaut Heizung: Nach Einsichtnahme in den Bauakt bzw. nach Besichtigung der Liegenschaft erfolgt die Beheizung des Wohnhauses mittels einer Öl-Zentralheizung. Hinzuweisen ist, dass eine Funktionsüberprüfung der Heizung durch den Sachverständigen nicht durchgeführt wurde.
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