Ferienhaus Rosen zu mieten Spanien | Ferienhaus*** in Roses max. 10 Personen

Ferienhaus*** in Roses max. 10 Personen 

ID: BN901197/1136031
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Ferienhaus Rosen zu mieten Spanien
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Zimmer
Schlafzimmer5
Extras
Terrasseyes,Terrasse
Ausstattung
yes,Schwimmbad Schwimmbad
yes,Klimaanlage Klimaanlage
Beschreibung
In der ruhigen Urbanisation Santa Margarita, einer der ruhigsten Gegenden von Roses, gelegen, bietet diese Unterkunft einen perfekten Rückzugsort.

Sie verfügt über einen privaten Pool, der einen exklusiven Platz zum Schwimmen und Faulenzen in der Sonne bietet.

Der umliegende Garten ist ein idealer Ort zum Entspannen und bietet eine friedliche Umgebung, um sich zu erholen.

Das Anwesen liegt günstig in der Nähe von lokalen Attraktionen, Geschäften und Essensmöglichkeiten, so dass es eine perfekte Mischung aus Komfort und Bequemlichkeit für Ihren Aufenthalt ist.
Lage
#Oberampurien
Am Strand; Romantisch; Am Wasser
Rosas ist eine typische Mittelmeerstadt mit bedeutenden touristischen und maritimen Traditionen. Sie liegt in einer einzigartigen natürlichen Umgebung, im nördlichen Teil der Costa Brava.

In der Umgebung können Sie Aktivitäten wie Radfahren nachgehen. In nur 2 km Entfernung finden Sie einen Sandstrand mit einem der klarsten Gewässer der Küste von Girona und eine Promenade mit herrlichem Blick auf die Bucht von Roses.
Ausstattung
Diese geräumige Wohnung mit fünf Schlafzimmern und einer Fläche von 150 m² bietet Platz für bis zu 10 Personen. Sie verfügt über drei Schlafzimmer mit Doppelbetten und zwei Schlafzimmer mit insgesamt vier Einzelbetten. Das einladende Wohn-Esszimmer verfügt über eine Sitzecke und einen Esstisch mit Stühlen. Die Wohnung verfügt über zwei Badezimmer mit Duschen und ein zusätzliches Badezimmer mit einer Badewanne. Die offene Küche ist komplett ausgestattet mit Cerankochfeld, Kühlschrank, Mikrowelle, Backofen, Waschmaschine, Geschirrspüler, Geschirr, Besteck, Küchenutensilien, Kaffeemaschine und Toaster.

Das Anwesen bietet verschiedene Annehmlichkeiten wie einen Garten mit Möbeln, einen eingezäunten Hof, eine Terrasse, einen Grill, einen Kamin, ein Bügeleisen, Zentralheizung, Klimaanlage in den Schlafzimmern, einen privaten Swimmingpool und einen Parkplatz im Freien mit zwei Stellplätzen. Zur Unterhaltung gibt es einen Fernseher. Außerdem kann auf Anfrage ein Kinderbett gemietet werden, und Haustiere sind willkommen.
Sonstiges

ONLINE-CHECK-IN: Einige Tage vor Ihrer Ankunft erhalten Sie eine Nachricht mit einem Link zum Online-Check-in. Dieser Prozess umfasst die Registrierung der Bewohner, die Begleichung der Restzahlung, die Unterzeichnung des Vertrags und den Erhalt von Informationen zur Schlüsselübergabe.

Beim Online-Check-in erteilen Sie dem örtlichen Reiseveranstalter die Genehmigung, im Falle einer missbräuchlichen Nutzung der Unterkunft eine Schadenskaution zu erheben. Dieser Kaution liegt immer eine Rechnung bei, in der die entstandenen Schäden aufgeführt sind.

KURTAXE: Diese Steuer muss vor Ort bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass sich der Preis ändern kann.

KAUTION: Bei Ihrer Ankunft müssen Sie den Mietvertrag unterschreiben und uns Ihre Kreditkartendaten mitteilen. Wir bewahren diese Daten während Ihres Aufenthalts auf, bis Ihre Unterkunft nach der Abreise überprüft worden ist. Die Höhe der Kaution variiert zwischen 300 € und 1200 €, aber dieser Betrag wird nur im Schadensfall von Ihrer Kreditkarte abgebucht.

HAUSTIERE: In unseren Unterkünften sind Haustiere gegen eine zusätzliche Gebühr willkommen.

ZUGANG ZU UNTERKÜNFTEN: Der Zugang zu unseren Unterkünften wird über eine Mobiltelefonanwendung erleichtert, mit der Sie Türen öffnen können. Es ist unbedingt erforderlich, sich vorab beim örtlichen Reiseveranstalter zu vergewissern, dass Sie diese Anwendung auf Ihrem Mobilgerät installiert haben.

ZUBEHÖR: Mit Ausnahme von Sonderfällen, die dem Kunden direkt mitgeteilt werden, sind die Lieferkosten im Gesamtpreis enthalten. In Fällen, in denen Gasflaschen ausgetauscht werden müssen, liegt es in der Verantwortung des Kunden, den Eigentümer während der Öffnungszeiten zu kontaktieren, um die leere Flasche auszutauschen.

GEMEINSCHAFTSSTANDARDS: Unterkünfte in Gemeinschaftseinrichtungen unterliegen bestimmten Regeln und Vorschriften. Abhängig von Faktoren wie Wetter und Hygiene stehen Einrichtungen wie Schwimmbäder und Tennisplätze möglicherweise nicht das ganze Jahr über zur Verfügung. Der Eigentümer ist nicht verantwortlich für die Nichtverfügbarkeit solcher Einrichtungen innerhalb eines Gemeinschaftskomplexes, unabhängig von seiner Managementfunktion, während die Kunden die Verantwortung für deren sichere Nutzung übernehmen.

VERTRAGSLÖSUNG: Der Eigentümer behält sich das Recht vor, den Vertrag unter folgenden Umständen zu kündigen:

1. Übermäßige Belegung ohne vorherige Ankündigung, die den Eigentümer dazu veranlasst, die Namen und Ausweise aller Bewohner anzufordern.
2. Unerlaubte Weitergabe oder Untervermietung der gesamten Unterkunft oder eines Teils davon.
3. Umstellen der Möbel innerhalb der Unterkunft.
4. Beteiligung an Aktivitäten, die gegen kommunale Vorschriften, Richtlinien zum Zusammenleben, Hygienestandards oder öffentliche Vorschriften verstoßen und sich auf andere Mieter auswirken.

AUSGESCHLOSSENE HAFTUNG: Der Eigentümer haftet nicht in den folgenden Situationen:

1. Diebstahl, Verlust oder Beschädigung, die dem Kunden während seines Aufenthalts entstehen, auch wenn ein Schließfach gemietet wird.
2. Versorgungsstörungen bei Großunternehmen (Strom, Gas, Wasser).
3. Dem Eigentümer werden Geräteausfälle gemeldet, die sich innerhalb von 24 Stunden an die technische Abteilung wenden. Mangelnde Hilfeleistung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.
4. Externe Arbeiten durch das Rathaus oder Institutionen, die sich möglicherweise auf den Aufenthalt des Mieters auswirken.
5. WLAN-Dienste von externen Unternehmen decken möglicherweise nicht alle verwalteten Wohnungen ab. Im Falle einer mangelhaften Verbindung erstattet der Eigentümer mit Zustimmung des Lieferanten die Servicegebühr ohne Schuldzuweisung des Kunden.
Sollte die gemietete Unterkunft nicht mehr verfügbar sein, verpflichtet sich der Eigentümer, eine Alternative ähnlicher oder höherer Kategorie anzubieten. Bei Unzufriedenheit wird der für die Zwischenverwaltung gezahlte Betrag zurückerstattet.
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